1. Am 23. November 2016 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, Nötigung und Tätlichkeiten ein. Dagegen erhob B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 30. November 2016 Beschwerde mit dem Antrag, die Einstellungsverfügung sei unter Kostenfolge aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.