Die Unrechtmässigkeit und Unangemessenheit der Durchsuchung meines Zimmers sei festzustellen. 2. Die Beschlagnahmung der Sachen aus meinem Zimmer sei aufzuheben und die in meinem Zimmer beschlagnahmten Gegenstände seien mir zurückzugeben oder zu vernichten. 3. Die Unverwertbarkeit als Beweise der beschlagnahmten Gegenstände sei festzustellen. 4. Für die erlittene immaterielle Unbill sei mir eine Genugtuung von CHF 1‘000.00 zuzusprechen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge