Die Hausdurchsuchung fand am 16. November 2016 am Domizil von B.________ sowie seiner Mitbewohner A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), D.________ und E.________ statt. Es wurden diverse Sprayerutensilien, Marihuana und Hanfpflanzen sichergestellt, welche teilweise im Sinne eines Zufallsfundes dem Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten (4 Töpfe mit Marihua- na-Pflanzen; 4 Einmachgläser Marihuana; 1 Minigrip Marihuana; 1 Laptop und 1 Handy Samsung; 3 getrocknete Marihuana-Pflanzen und diverse Blüten).