Die Hausdurchsuchung fand am 16. November 2016 am Domizil von C.________ sowie seiner Mitbewohner A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), E.________ und B.________ statt. Es wurden diverse Sprayerutensilien, Marihuana und Hanfpflanzen sichergestellt, welche teilweise im Sinne eines Zufallsfundes dem Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten (1 Büchse mit Marihuana und Grinder; 1 Minigrip mit angeblichem THC-Pulver). Der Beschwerdeführer gab gegenüber der Polizei an, gelegentlich Marihuana zu konsumieren.