Die Gegenstände wurden dem Beschwerdeführer nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gleichentags zurückgegeben. An der polizeilichen Einvernahme vom 16. November 2016 gab der Beschwerdeführer an, regelmässig Marihuana zu konsumieren und zudem vergessen zu haben, der Einwohnergemeinde seinen Wohnungswechsel zu melden. Er wurde in der Folge von der Kantonspolizei Bern wegen Konsums von Betäubungsmitteln sowie Nichtmeldens des Wohnsitzwechsels innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Staatsanwaltschaft verzeigt (BM 16 50188).