Die Hausdurchsuchung fand am 16. November 2016 am Domizil von B.________ sowie seiner Mitbewohner A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), D.________ und E.________ statt. Es wurden diverse Sprayerutensilien, Marihuana sowie Hanfpflanzen sichergestellt, welche teilweise im Sinne eines Zufallsfundes dem Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten (1 silbernes Macbook; diverse Handschuhe und 2 Tagstifte; 1 Harddisk Adafa; 27 Spraydosen; 1 Handy Samsung). Die Gegenstände wurden dem Beschwerdeführer nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gleichentags zurückgegeben.