4. 4.1 Die Beschwerdeführerin beantragte am 8. November 2016 sinngemäss, es sei ein Strafverfahren gegen I.________ wegen diverser Delikte zu eröffnen («falsche Behauptungen im Arztbrief vom 12. Juni 1999»; «Anstiftung zur Erstellung falscher Arztberichte»; «Anstiftung zur Erstellung falscher Gerichtsgutachten»; «Verletzung Arztgeheimnis»; «Falschaussagen vor Gericht und im Strafverfahren»). Sie machte zusammengefasst geltend, I.________ spiele in der «ganzen Geschichte» eine treibende Rolle, weshalb seine Handlungen strafrechtlich zu untersuchen seien.