3.2 Die Beschwerdeführerin unterliess es in ihrer Beschwerde, in Bezug auf die beantragte Einvernahme von Prof. Dr. med. E.________, Prof. Dr. F.________, Dr. med. R.________ und H.________ darzutun, weshalb ihr ein Rechtsnachteil droht. In ihrer Replik machte sie geltend, bei den Zeugen handle es sich um Personen «im fortgeschrittenen Alter». In diesem Alter könnten jederzeit wesentliche gesundheitliche Beeinträchtigungen oder gar der Tod eintreten. 3.3 Ein sehr hohes Alter oder eine schwere Erkrankung können grundsätzlich einen drohenden Beweisverlust und damit einen Rechtsnachteil in Sinne von Art.