1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ und C.________ (nachfolgend: Beschuldigte) ein Strafverfahren wegen falschen Gutachtens zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin). Im Rahmen der Frist nach Art. 318 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) stellte die Beschwerdeführerin u.a. den Antrag, es sei das Strafverfahren gegen die Beschuldigten weiterzuführen (Antrag 1). Prof. E.________, Prof. F.________, Dr. G.________ und H.________ seien zu befragen (Antrag 2).