Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz dazu verpflichtet, nur einen gebotenen Aufwand zu generieren. Dass der Verteidiger nicht jedes Anliegen des Mandanten – hier im Zusammenhang mit der (Nebensächlichkeit der) Herausgabe der Winterkleider – unkoordiniert ausführt, kann nach objektiven Kriterien nicht zur Zerstörung des Vertrauensverhältnisses führen. 7.3 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen.