dies auch durch den Assistenten des amtlichen Verteidigers. Der Verteidiger legt dar, dass der Beschwerdeführer jeweils speditiv über Neuigkeiten informiert wurde. Auch mittels des hypothetischen Vergleichs, ob ein privates Mandat gewechselt würde, finden sich keine Argumente für einen Vertrauensschwund. Sicher nicht von Bedeutung ist der Umstand, dass der Verteidiger ein Telefonat wegen einer Terminkollision nach 30 Minuten beendet hatte. Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz dazu verpflichtet, nur einen gebotenen Aufwand zu generieren.