382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Der Beschwerdeführer argumentiert in seinem ursprünglichen Gesuch vom 20. Oktober 2016, Rechtsanwalt B.________ sei nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Es bestehe eine schlechte Prognose. Sein Verteidiger habe zu Beginn versprochen, einen Satz Winterkleider aus der Asservatenkammer aushändigen zu lassen. Des Weiteren habe er keine Zeit für Telefonate. Das letzte Telefongespräch habe er abrupt beendet.