197 SchKG; zur erforderlichen Körperlichkeit bei einer Aussonderung überdies RUSSENBERGER, in: Basler Kommentar SchKG, 2. Aufl. 2010, N. 10 zu Art. 242 SchKG). Zur Thematik des nicht nötigen Wettbewerbsverhältnisses nach UWG ist ferner auf die einschlägige Rechtsprechung zu verweisen (BGE 117 IV 193 E. 1 m.w.H.). 6.4 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde gutzuheissen. Die Staatsanwaltschaft wird angewiesen, den Sachverhalt fundierter abzuklären.