7 in diesem technisch sehr anspruchsvollen Bereich der Beizug eines Sachverständigen in Erwägung zu ziehen. In diesem Sinn können vorderhand auch die Fragen offengelassen werden, wem der Quellcode der Website gehört und wer diesen aktuell nutzen darf. 6.3 Im Weiteren überzeugen die Ausführungen der (General-)Staatsanwaltschaft zu den konkursrechtlichen Aspekten nicht.