Ist ein Werk individuell, erfährt es ohne Bezugnahme auf andere Werke oder den Kontext seiner Verwendung Schutz. Wird ein mutmassliches Werk wie beispielsweise ein Banner in eine Webseite integriert (vgl. dazu bspw. Beilage Replik, Seiten «Tabs herstellen», «Smartlinks», «Thumbnails» oder «animierte Banner»), darf nicht ohne Weiteres der strafprozessual relevante Schluss gezogen werden, es entstünden keine neuen Urheberrechte an der Gesamtwebsite.