Wie die Beschwerdeführerin darlegt, handelt es sich bei diesen unter anderem um Bilder, Animationen, Texte und Webseitenlayouts. Technisch ausgedrückt wurden Arbeiten wie neue Wartungsmenus, animierte Werbebanner, veränderte CMS-Settings, Programmierungsarbeiten, Integration neuer Produkteseiten und Schnittstellen zu HTML-Newsletter durchgeführt respektive errichtet. Diese Inhalte können auch auf anderen Trägern als der Website www.D.________.com weiterverwendet werden. Durch die Überarbeitungen und Erweiterungen der Website können neue oder veränderte individuelle Werke mit eigenständigen Urheberrechten entstanden sein.