4 berrechtliche Situation, nämlich die Schaffung neuer (veränderter) Werke mit eigenständigen Urheberrechten an jedem der unbezahlt gebliebenen Aufträge. Sie blende aus, dass ein geändertes Werk (hier die Webseite und deren Programmierung) gemäss Art. 3 URG ein neues, eigenständiges Urheberrecht entstehen lasse. Diesem fehle nicht der Werkcharakter, nur weil es auf einer bereits existierenden Arbeit beruhe. Die Gegenseite mutmasse frei über die Beschaffenheit einzelner Teilergebnisse der unbezahlt gebliebenen Aufträge.