Überdies setze der Vertrag eine vollständige Bezahlung der Forderung voraus, was bei einer nur teilweise deckenden Konkursdividende nicht der Fall wäre. Im Übrigen setze die Neufassung des UWG kein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien mehr voraus. Die Beschuldigten handelten treuwidrig, indem sie nach Art. 5 UWG fremde Leistungen unzulässig verwerteten. 5.2 In der Replik ergänzt die Beschwerdeführerin, die Gegenseite verkenne das dynamische Wesen der geschaffenen Webseite und die sich daraus ergebende urhe-