Die Beschwerdeführerin habe gemäss Rechnung für den August 2014 folgende Arbeiten vorgenommen: Menu Repowering vorbereiten, Quicklinks filtern/aufräumen, Support für CMS, Settings im CMS vornehmen, Tabs wieder herstellen, IP-Locator lizenzieren und auf Netricsserver Updaten sowie Google Analytics User einrichten. Dabei handle es sich nicht um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter, zumal die Webseite bereits bestanden habe beziehungsweise die wiederhergestellten Tabs bereits vorher geschaffen worden seien. Gleiches gelte für die im September und Oktober 2014 vorgenommenen Arbeiten.