382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die Beschwerdeführerin macht in der Strafanzeige geltend, sie habe seinerzeit mit der C.________ AG einen Vertrag über die Gestaltung und Wartung ihres Webauftritts abgeschlossen. Grundlage dieser Tätigkeit sei zuletzt die «Copyright Vereinbarung» vom 6. März 2012 gewesen.