1. Die B.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) erstattete am 21. September 2015 Anzeige gegen die Organe der A.________ GmbH (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Verletzung von Urheberrechten sowie eventuell des Lauterkeitsrechts. In der Folge eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Urheberrechtsgesetz (URG; SR 231.1). Am 17. Oktober 2016 stellte sie in Aussicht, das Verfahren einzustellen. Die Einstellung erfolgte am 2. November 2016.