1. 1.1 Mit Verfügung vom 2. November 2016 (Versand an A.________ [nachfolgend: Beschwerdeführer] mit B-Post am 10. November 2016) nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das Strafverfahren gegen diverse Ärzte gemäss eingereichtem Schreiben von A.________ (namentlich Herrn B.________ und Frau C.________) nicht an die Hand. 1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. November 2016 (Eingang Beschwerdekammer: 24. November 2016) Beschwerde und beantragte sinngemäss, dass das Verfahren gegen die obengenannten Personen zu eröffnen sei.