1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die Entschädigung der amtlichen Anwältin wird im Endentscheid festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwältin C.________ - Jugendanwalt H.________, Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland Mitzuteilen: - der Leitenden Jugendanwältin G.________