a und b, zumal sich die Massnahme für ihn inhaltlich wie auch örtlich ändere. 2.3 Im Protokoll Sicherungshaft vom 20. Oktober 2016 wird der Beschwerdeführer darauf hingewiesen, dass er in Sicherheitshaft bleibe, bis eine Anschlusslösung gefunden werde. Die Jugendanwaltschaft werde bemüht sein, zu schauen, dass er nur so lange wie nötig im Gefängnis sein müsse. Die Dauer könne aber noch nicht bestimmt werden. Entsprechend wird auch in der Verfügung Sicherungshaft vom 20. Oktober 2016 ausgeführt, im Rahmen der Sicherungshaft würden gemeinsam mit dem Beschwerdeführer die weiteren Behandlungsschritte und möglichen Vollzugsorte geprüft.