mit Verfügung vom 20. Oktober 2016 erneut in Sicherungshaft. 1.2 Am 10. November 2016 verfügte die Jugendanwaltschaft, die mit Strafbefehl der Untersuchung der Jugendanwaltschaft vom 23. Oktober 2014 angeordneten Schutzmassnahmen der persönlichen Betreuung und ambulanten Behandlung würden im Regionalgefängnis Thun vollzogen (Ziffer 1), zwecks Vollzugs gemäss Ziffer 1 hievor würden per sofort folgende Interventionen angeordnet (Ziffer 2): wöchentliche Therapiegespräche, mindestens alle 14 Tage sozialpädagogische Gespräche, mindestens alle 14 Tage Gespräche mit dem Sozialdienst der Jugendanwaltschaft.