Im Rahmen dieser Verfahren scheiterten mehrere vorsorgliche Unterbringungen in offene oder geschlossene Einrichtungen. Zwischenzeitlich befand sich der Beschwerdeführer immer wieder in Sicherungshaft. Nachdem die vorsorgliche offene Unterbringung bei der Gastfamilie D.________ abgebrochen wurde, versetzte die Jugendanwaltschaft A.________ mit Verfügung vom 20. Oktober 2016 erneut in Sicherungshaft.