1. 1.1 Mit Strafbefehl vom 23. Oktober 2014 wurde A.________ u.a. schuldig gesprochen wegen Raubes (Gehilfenschaft), Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs sowie Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Es wurden eine persönliche Betreuung und eine ambulante Behandlung angeordnet. Mit Verfügungen vom 18. November 2014 sowie 9. Oktober 2015 leitete die Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) ein nachträgliches Massnahmenänderungsverfahren ein. Im Rahmen dieser Verfahren scheiterten mehrere vorsorgliche Unterbringungen in offene oder geschlossene Einrichtungen.