Gegenstand Vollzugsverfügung Strafverfahren wegen Diebstahls, Raubs, etc. Beschwerde gegen die Verfügung der Jugendanwaltschaft Bern- Mittelland vom 10. November 2016 (BM-14-0563) Regeste: Art. 90 EG ZSJ; Anfechtbarkeit Vollzugsmodalitäten der Sicherungshaft Der im Rahmen einer bestehenden Sicherungshaft nach Art. 90 EG ZSJ ergangenen Verfügung, wonach die mit ursprünglichem Urteil angeordneten Schutzmassnahmen der persönlichen Betreuung und ambulanten Behandlung im Regionalgefängnis vollzogen werden, kommt keinerlei eigenständige Bedeutung.