4 Bei der zweiten Person sei er davon ausgegangen, dass diese eine Arbeitsbewilligung habe, da diese ihm dies so gesagt habe (Z. 308 ff.). Die Aussagen des Beschwerdeführers verdeutlichen, dass er den Anklagesachverhalt verstanden hat und intellektuell in der Lage ist, zu seiner Verteidigung adäquate Antworten auf die gestellten Fragen zu geben. Der Beschwerdeführer ist Wirt/Koch und führte zeitweise zwei Restaurants.