Die Kontrolle sei für sein Restaurant mit einem Imageverlust verbunden gewesen (ibd., Z. 478 ff.). Beim Studium des 15 Seiten umfassenden Protokolls der längeren Einsprache-Einvernahme vom 3. November 2016 fällt auf, dass der Beschwerdeführer sehr wohl in der Lage ist, den Fragen zu folgen und diese adäquat zu beantworten. Er bringt zu den Vorwürfen zusammengefasst vor, dass es bei den asiatischen Restaurants Usus sei, Leute ohne Bewerbungsverfahren probeweise einzustellen, damit diese zeigen könnten, was sie können (Z. 367 f.). So hätte die eine Person bei ihm gar nicht wirklich gearbeitet, sondern sei lediglich zur Probe dagewesen.