So hat er auch die Frage, warum er Einsprache erhoben hat, nicht aus Mangel an Gesetzeskenntnis nicht beantwortet, sondern weil er nicht wollte. Das wird aus der anschliessenden Nachfrage ersichtlich, bei welcher die Staatsanwältin ihn damit konfrontierte, dass er doch selber eine Meinung gegenüber seiner Verurteilung habe, andernfalls er keinen Anwalt aufgesucht hätte (Einvernahme vom 3. November 2016, Z. 476 f.). Hierauf gab er zu Protokoll, dass er mit der Kontrolle nicht einverstanden sei. Er habe einen Anwalt genommen, damit dies gesetzlich «gut gemacht» werde. Die Kontrolle sei für sein Restaurant mit einem Imageverlust verbunden gewesen (ibd., Z. 478 ff.).