Wenn ich nicht antworten kann, macht dies mein Anwalt.» sowie um seine Antwort auf die Frage, weshalb er Einsprache erhoben habe: «Das kann ich nicht beantworten, das beantwortet mein Anwalt. Ich kenne das Gesetz nicht.» (Z. 473 f.). Das Zusammentreffen dieser Schwierigkeiten würde ohne die Unterstützung eines amtlichen Verteidigers zu einer völligen Hilflosigkeit des Beschwerdeführers im Verfahren führen. 4.3 Der Beschwerdeführer wurde gemäss Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.