In seiner Einvernahme vom 3. November 2016 sei festgestellt worden, dass ein sprachliches Problem bestehe (Z. 434 ff.). Des Weiteren zitiert er zwei seiner Aussagen, welche seiner Ansicht nach verdeutlichen würden, dass er – selbst bei Beherrschen der deutschen Sprache – der Herausforderung in rechtlicher Hinsicht nicht gewachsen wäre. Es handelt sich dabei um seine einleitende Bemerkung zu Beginn der Einvernahme (Z. 20): «Bei vielen Sachen herrscht keine Klarheit. Wenn ich antworten kann, dann mache ich das. Wenn ich nicht antworten kann, macht dies mein Anwalt.» sowie um seine Antwort auf die Frage, weshalb er Einsprache erhoben habe: