3. Den beigezogenen Akten der Staatsanwaltschaft kann folgender Sachverhalt entnommen werden: Am 19. Januar 2016 stellte die Kantonspolizei im Rahmen einer Arbeitsmarktkontrolle im Restaurant «C.________» in Bern zwei ausländische Personen fest, welche dort mit Arbeiten beschäftigt waren. Abklärungen haben ergeben, dass beide nicht über die erforderlichen Arbeitsbewilligungen verfügten (vgl. Anzeigerapport der Kantonspolizei vom 4. Februar 2016 und Rapport Nr. 2016.1706.0021 der Arbeitsmarktkontrolle Bern).