Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Gegen diesen Strafbefehl erhob der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 4. Mai 2016 Einsprache. Am 3. November 2016 fand bei der Staatsanwaltschaft eine Einspracheverhandlung statt. Gleichentags ersuchte der Beschuldigte um amtliche Verteidigung unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger. Mit Verfügung vom 9. November 2016 wies die Staatsanwaltschaft das Gesuch ab.