1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung (Art. 117 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer [Ausländergesetz, AuG], SR 142.20). Am 16. April 2016 erliess die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 30.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.