Warum ihm ausgerechnet der angebliche Kaufpreis überwiesen worden sei, obwohl offenbar noch keine Vertragsverhandlungen mit einem Lieferanten in China stattgefunden hätten, sodass auch keine Anhaltspunkte hinsichtlich eines Kaufpreises bestanden hätten, habe der Beschwerdeführer bis heute nicht erklären können. Gesichert sei jedoch, dass er von CNC-Maschinen keine Ahnung habe, keine Verbindungen nach China bekannt seien und er nicht einmal einen Lieferanten benennen könne.