Hinzu komme, dass der Beschwerdeführer geltend mache, den Betrag von Euro 630'000.00 zum Zwecke eines Maschinenkaufs in China erhalten zu haben, gleichzeitig aber mit der versuchten Transaktion desselben nach China nichts zu tun haben wolle. Warum ihm ausgerechnet der angebliche Kaufpreis überwiesen worden sei, obwohl offenbar noch keine Vertragsverhandlungen mit einem Lieferanten in China stattgefunden hätten, sodass auch keine Anhaltspunkte hinsichtlich eines Kaufpreises bestanden hätten, habe der Beschwerdeführer bis heute nicht erklären können.