Insofern erstaune das Vorgehen nicht, einen Anwalt mithilfe von Fehlinformationen mit der Freigabe des Geldes zu betrauen. Hinzu komme, dass der Beschwerdeführer geltend mache, den Betrag von Euro 630'000.00 zum Zwecke eines Maschinenkaufs in China erhalten zu haben, gleichzeitig aber mit der versuchten Transaktion desselben nach China nichts zu tun haben wolle.