Es verstehe sich von selbst, dass dieser Umstand für alle am Betrug Beteiligten gänzlich ungelegen gekommen sei. Naheliegenderweise seien in der Folge alle Hebel in Gang gesetzt worden, um das Geld freizubekommen, was mit zutreffenden Angaben – dass der Betrag nämlich aus einer Straftat stammte – nicht hätte gelingen können. Insofern erstaune das Vorgehen nicht, einen Anwalt mithilfe von Fehlinformationen mit der Freigabe des Geldes zu betrauen.