6 um ein internationaler Pharmakonzern ihn beauftragen sollte, CNC-Maschinen in China zu kaufen, werde ausgeblendet, dass dies nicht die Ausführungen der G.________Sàrl gewesen seien, sondern der unbekannten Dritttäterschaft. Diese seien für den – zugegebenermassen unbedarften – Beschwerdeführer plausibel gewesen. Die Staatsanwaltschaft verkenne, dass es nicht am Beschwerdeführer sei, «befriedigende Antworten» zu liefern.