Dass die Euro 630'000.00 deliktischer Herkunft gewesen seien, habe er nicht gewusst. Der Transfer der Gelder – für welche er sich irrtümlich in Kontakt mit der G.________Sàrl gewähnt habe – sei für ihn ein plausibles Kommissionsgeschäft gewesen. Über die Hintergründe habe er keine Informationen gehabt, da er mit der Dritttäterschaft in Kontakt gestanden sei, welche ihn für Transferzwecke eingespannt habe. Diese Wahrnehmung habe er so Rechtsanwalt F.________ mitgeteilt, welcher seinerseits mit den Dritttätern verhandelt habe. Es sei nicht ersichtlich, von welchen «Fehlinformationen» an F.________ die Staatsanwaltschaft ausgehe.