Von unbekannter Dritttäterschaft, welche gegenüber der G.________Sàrl im Sinne des monierten Betrugs aufgetreten sei, gehe mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft aus, was vom polizeilichen Sachbearbeiter sinngemäss bestätigt worden sei (Stichwort: Rolle des Beschwerdeführer als «money mule»). Indem das Zwangsmassnahmengericht ausführe, dass der Beschwerdeführer kurz nach Amtsantritt als Verwaltungsratspräsident der E.________ SA dieselbe für eine deliktische Transaktion verwendet und mit E-Mail vom 4. August 2014 gegenüber der H.________(Bank) einen aktiven Part bei den Geschehnissen mit Aufrechterhal-