Diese mache deutlich, dass nicht nur F.________, sondern auch der Beschwerdeführer mit einer unbekannten Dritttäterschaft in Kontakt gestanden respektive dieser aufgesessen sei, mithin beide nie mit Verantwortlichen der G.________Sàrl in Kontakt gestanden seien. Von unbekannter Dritttäterschaft, welche gegenüber der G.________Sàrl im Sinne des monierten Betrugs aufgetreten sei, gehe mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft aus, was vom polizeilichen Sachbearbeiter sinngemäss bestätigt worden sei (Stichwort: Rolle des Beschwerdeführer als «money mule»).