Ausserdem habe sich gemäss forensisch-chemischem Abschlussbericht des IRM Bern vom 13. September 2016 unter den sichergestellten Chemikalien auch «UR- 144» – ein synthetisches Cannabinoid – befunden. Die dem Beschwerdeführer zuzuweisenden Notizzettel würden deutlich machen, dass er intensiver in Widerhandlungen gegen das BetmG involviert sei, als er glauben machen wolle. Die Aussagen des Beteiligten J.________ seien zu hinterfragen. Der Tatverdacht auf Widerhandlungen gegen das BetmG habe sich aufgrund dieser zwei Ermittlungsergebnisse weiter erhärtet.