Wäre es lediglich um eine Verschachtelung der Papierspur für steuerrechtliche Optimierungen gegangen, wäre anzunehmen gewesen, dass die Dokumente vom Hauptbegünstigten produziert worden wären. Dass der Zeuge F.________ erklärt habe, dass er im Anschluss an die Besprechung mit dem Beschwerdeführer von unbekannten Franzosen angegangen worden sei und diese ihn unter Druck gesetzt hätten, vermöge den dringenden Tatverdacht gegen den Beschwerdeführer nicht zu entkräften.