___ SA), wie sie diejenige des Beschwerdeführers darstelle, habe abwickeln wollen. Diese Erklärung werde vollends unglaubwürdig, wenn berücksichtigt werde, dass der geschädigten Pharmaunternehmung als Grund für die Überweisung der Gelder auf ein dem Beschwerdeführer zuzuweisendes Konto eine Änderung des Zielkontos für die Zahlung von Gebäudemietzinsen genannt worden sei.