Mit Entscheid vom 9. August 2016 verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht die angeordnete Untersuchungshaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft bis zum 3. November 2016. 1.3 Mit Beschluss vom 25. August 2016 wies das Obergericht des Kantons Bern, Beschwerdekammer in Strafsachen, die gegen den genannten Entscheid erhobene Beschwerde ab (Beschluss der Obergerichts des Kantons Bern BK 16 332). 1.4 Mit Eingabe vom 28. Oktober 2016 beantragte die Staatsanwaltschaft wiederum die Verlängerung der angeordneten Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten, das heisst bis am 3. Februar 2017.