1. 1.1 A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde gestützt auf einen internationalen Haftbefehl am 6. Oktober 2015 in D.________ verhaftet und am 4. Mai 2016 an die Schweiz ausgeliefert. Er wird verdächtigt, einerseits in einen Betrug (Art. 146 Schweizerisches Strafgesetzbuch [StGB; SR. 311]) und in damit verbundene Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) involviert zu sein, andererseits werden ihm insbesondere qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) vorgeworfen.