Die Beschwerdekammer müsse den Staatsanwaltschaft an seine Berufspflicht erinnern. Sie, die Beschwerdeführerin, stehe mit ihrem Wissen und ihren Unterlagen zur Verfügung. Erst, wenn eine Befragung des Beschuldigten durchgeführt werde, könne sie ihre Arbeiten auf höherer Ebene fortsetzen. Die Zeit dränge. Sie benötige die Hilfe der Justiz. Sie entsinne sich gewisser Menschen, an welche sie Fragen zu richten habe (Eingabe vom 13. November 2016, S. 1 ff.).